Wissenswertes

 Das Schnellste Taxi der Welt. Quelle: Autobild auf Youtube

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Wie kann man Taxifahrer werden?

Taxischein

Im Amtsdeutsch heisst der Taxischein inzwischen ”Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“ und um ihn zu bekommen müssen Sie diese Vorraussetzungen erfüllen:

·         Mindestalter von 21 Jahren (Personalausweis)

·         EU Führerscheins seit 2 Jahren

·         Betriebsärztliches Gutachten über die Gesundheit

·         Polizeiliches Führungszeugnis, das keine Vorstrafen enthält

·         Auszug des Verkehrsregisters in Flensburg. Es dürfen nicht mehr als 7 Punkte eingetragen sein.

·         Bescheinigung über bestandene Fachkundeprüfung (wird zur Zeit nicht durchgeführt)

Woher Sie diese Nachweise bekommen, wie Sie dabei am besten vorgehen und welche Kosten auf Sie zu kommen, erfahren Sie übrigens hier.

Fachkundeprüfung

Seit dem 2.8.`21 entfällt die bisherige Ortskundeprüfung. Zukünftig wird stattdessen ein Nachweis der Fachkunde notwendig sein. Der Gesetzgeber hat jedoch noch nicht geregelt, welche Anforderungen an diesen Nachweis der Fachkunde zu stellen sind und auch nicht, durch welche Stelle(n) dieser Nachweis bescheinigt werden kann. Aus diesem Grund wird der Nachweis einer „Fachkunde“ bis auf weiteres nicht verlangt und die Prüfung entfällt vorerst.

Sobald festgelegt ist, welche Stelle(n) in Hamburg für den Fachkundenachweis zuständig wird, ist man verpflichtet, innerhalb von einem Jahr den Nachweis dieser Fachkunde zu erbringen und dem LBV vorzulegen. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

 

 Quelle: (taxischein-hamburg.net)

Taxiteam Harburg, das Team für Taxi Harburg

Wie kann man Taxiunternehmer werden?

Voraussetzungen für eine Existenzgründung im Taxiverkehr

Taxiunternehmen gründen nur mit Genehmigung

Die Personenbeförderung mit Taxen oder Mietwagen gehört zu den erlaubnispflichtigen Berufen. Das bedeutet, dass jeder, der ein Taxiunternehmen gründen möchte, eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde benötigt. Die Genehmigung wird umgangssprachlich auch Taxilizenz oder Taxikonzession genannt. Nach Personenbeförderungsgesetz (§13 I PBefG) ist sie an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs müssen gewährleistet sein.
  • Sie müssen Ihre Zuverlässigkeit und Unbedenklichkeit nachweisen
  • Nachweise fachlicher Eignung müssen vorliegen.
  • Betriebssitz oder Niederlassung muss im Sinne des Handelsrechts in Deutschland sein.

Tipp: Die Bearbeitungszeit für eine Taxikonzession kann mehrere Monate betragen. Kümmern Sie sich also so früh wie möglich um alle Unterlagen. Wenn Sie Ihre Zulassung beantragen, müssen Sie in der Regel diese Anlagen einreichen:

  • TÜV-Zertifikate Ihrer Fahrzeuge
  • Nachweis über vorhandenes Eigenkapital/Reserven von mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug, 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Krankenkasse
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Fachkundebescheinigung für den gewerblichen Personenverkehr (IHK)

Es gibt zwei Möglichkeiten, die fachliche Eignung zur Führung eines Taxiunternehmens nachzuweisen, die in den nachfolgenden Abschnitten erläutert werden.

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Hamburg verbietet Verbrenner Taxis

Ab 2025 keine Benziner oder Diesel mehr

Als erstes Bundesland wird Hamburg ab 2025 keine Taxis mit Verbrennermotor mehr zulassen. Alternative Antriebe sollen übernehm

Das Bundesland Hamburg will ab dem 1. Januar 2025 keine neuen Taxis mehr mit Diesel- oder Benzinermotor auf seine Straßen lassen. Diese Ankündigung ist Teil des diese Woche verkündeten Klimaschutzgesetzes. Hamburg wäre die erste deutsche Stadt mit einer solchen Regelung.

E-Antrieb oder Wasserstoff

Bereits seit knapp zwei Jahren fördert die Hansestadt im Rahmen des Projekts „Zukunftstaxi“ den Umstieg auf E-Taxis. Zu Projektbeginn gab es in Hamburg gerade mal fünf Elektro-Taxis. Inzwischen sind es mehr als 350 – das sind über zwölf Prozent der gesamten Flotte. 25 davon sind Toyota Mirai, die mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle angetrieben werden und ganz neu in den Hamburger-Taxi-Dienst starten. 

Die neuen Vorgaben gelten für klassische Taxis, aber auch Sammeldienste, Anbieter von Shuttle-Services sowie Dienstleister wie Uber. Um die Elektrifizierung voranzutreiben, wird noch im Frühjahr 2023 ein weiteres Förderprogramm für 360 E-Taxis gestartet, geplant sind außerdem 40 E-Taxi-Stände und 80 Schnellladepunkte.

Bereits jetzt spart die elektrifizierte Taxi-Flotte jährlich rund 2.000 Tonnen CO2 ein. Wenn die ganze Flotte elektrifiziert ist, rechnet Hamburg mit bis zu 25.000 Tonnen im Jahr. 

 
 Quelle: auto-motor
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