Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TaxiTeam Harburg – Kunden und Fahrgäste

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermittlungs-, Dispositions- und damit verbundenen Dienstleistungen von TaxiTeam Harburg, nachfolgend „TTH“.

1.2. TTH betreibt eine Taxi-Vermittlungs- und Dispositionszentrale und vermittelt Beförderungsaufträge an selbstständige Taxiunternehmen bzw. Taxiunternehmer.

1.3. Die eigentliche Beförderungsleistung wird grundsätzlich durch das jeweils eingesetzte Taxiunternehmen bzw. den jeweiligen Taxiunternehmer auf eigene Verantwortung durchgeführt.

1.4. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Personenbeförderungsrechts sowie zwingende Verbraucherschutzvorschriften, bleiben unberührt.

2. Vermittlung und Vertragsschluss

2.1. Der Kunde kann bei TTH einen Auftrag zur Vermittlung einer Taxifahrt erteilen.

2.2. Der Vermittlungsauftrag kommt zustande, sobald TTH den Auftrag annimmt und dem Kunden die Durchführung bestätigt.

2.3. Die Bestätigung kann telefonisch, mündlich, schriftlich, per E-Mail, SMS, Messenger, App oder auf einem anderen geeigneten elektronischen Kommunikationsweg erfolgen.

2.4. Die Bestätigung durch TTH stellt grundsätzlich die Bestätigung der Vermittlung einer Beförderungsleistung dar. Vertragspartner der eigentlichen Beförderungsleistung ist grundsätzlich das ausführende Taxiunternehmen bzw. der ausführende Taxiunternehmer.

2.5. Soweit TTH im Einzelfall selbst Vertragspartner einer Leistung wird, gelten die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

3. Durchführung der Beförderung

3.1. TTH vermittelt den Auftrag an ein geeignetes angeschlossenes Taxiunternehmen.

3.2. Das ausführende Taxiunternehmen ist für die tatsächliche Durchführung der Beförderung verantwortlich.

3.3. Der ausführende Taxiunternehmer ist insbesondere für die Verkehrssicherheit des eingesetzten Fahrzeugs, die erforderlichen Genehmigungen und Versicherungen sowie die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Beförderung verantwortlich.

3.4. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, einen bestimmten Fahrer oder ein bestimmtes Taxiunternehmen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3.5. TTH ist berechtigt, einen Auftrag an ein anderes angeschlossenes Taxiunternehmen zu vermitteln, wenn dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich oder zweckmäßig ist.


4. Vorbestellungen und zeitkritische Fahrten

 

4.1. Bei Vorbestellungen sollte der Kunde bei seiner persönlichen Zeitplanung einen angemessenen zeitlichen Puffer einplanen. Als Orientierung wird empfohlen, je nach Strecke und Verkehrssituation mindestens 15 bis 30 Minuten zusätzlichen Zeitpuffer vorzusehen. Bei längeren Fahrstrecken, Flughafenfahrten, Fahrten zu Bahnhöfen oder sonstigen zeitkritischen Fahrten sollte ein entsprechend größerer Puffer eingeplant werden.

4.2. Die angegebene Abholzeit ist grundsätzlich der gewünschte Abholzeitpunkt. Eine minutengenaue Ankunft des Fahrzeugs kann aufgrund von Verkehrslage, vorherigen Fahrten, Witterung, technischen oder betrieblichen Umständen nicht garantiert werden, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4.3. Bei einer zeitkritischen Fahrt, insbesondere bei einer Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof, ist der Kunde verpflichtet, sich bei erkennbarer Verzögerung unverzüglich bei TTH zu melden, wenn das bestellte Taxi nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am Abholort eingetroffen ist.

4.4. Der Kunde soll nicht erst mehrere Minuten nach Ablauf der vereinbarten Abholzeit abwarten, sondern TTH möglichst unmittelbar nach Ausbleiben des Fahrzeugs kontaktieren, damit die Zentrale die Situation prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig reagieren oder ein Ersatzfahrzeug vermitteln kann.

4.5. Meldet sich der Kunde trotz Ausbleibens des Fahrzeugs erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt und ist dadurch eine rechtzeitige Ersatzbeförderung nicht mehr möglich, kann TTH für daraus entstehende Folgen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sein.

4.6. TTH wird nach Eingang einer entsprechenden Meldung im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich prüfen, wo sich das Fahrzeug befindet, und erforderlichenfalls versuchen, eine alternative Beförderungsmöglichkeit zu vermitteln.

4.7. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, seine Reiseplanung unter Berücksichtigung der üblichen und vorhersehbaren Risiken einer Taxifahrt ausreichend zeitlich zu planen. Dies gilt insbesondere bei Flügen, Zugverbindungen, Schiffsabfahrten, Arztterminen und sonstigen zeitgebundenen Terminen.

5. Preise und Beförderungsentgelt

5.1. Für Taxifahrten innerhalb des Hamburger Pflichtfahrgebiets gelten die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungsentgelte und Bedingungen.

5.2. Bei bestellten Taxifahrten können, soweit gesetzlich zulässig, Festpreise vor Fahrtantritt vereinbart bzw. angezeigt werden.

5.3. Wird kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Taxentarif.

5.4. Bei Fahrten mit Ziel außerhalb des Hamburger Pflichtfahrgebiets kann die Abrechnung im gesetzlich zulässigen Rahmen vor Fahrtantritt vereinbart werden, insbesondere als Festpreis, Kilometerpreis oder nach Taxameter.

5.5. Gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge und tatsächlich anfallende Gebühren können zusätzlich berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6. Zahlung

6.1. Das Beförderungsentgelt ist grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung der Beförderung fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

6.2. Die Zahlung kann abhängig vom ausführenden Taxiunternehmen insbesondere bar, per Karte oder über ein vereinbartes elektronisches Zahlungsmittel erfolgen.

6.3. Bei vereinbarter Rechnungszahlung gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist.

7. Änderungen und Stornierungen

7.1. Änderungen eines Auftrags sind TTH unverzüglich mitzuteilen.

7.2. Vorbestellte Fahrten sollen möglichst spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt storniert werden.

7.3. Bei kurzfristigen Stornierungen, Nichterscheinen des Kunden oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umständen können Kosten entstehen, soweit hierfür eine gesetzliche oder wirksam vereinbarte Grundlage besteht.

7.4. Soweit eine Ausfall- oder Stornierungspauschale vereinbart wird, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

8. Pflichten des Kunden

8.1. Der Kunde hat bei der Bestellung alle für die Durchführung der Fahrt erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen.

8.2. Dies gilt insbesondere für Abholort, Ziel, Abholzeit, Anzahl der Fahrgäste, Gepäck und besondere Anforderungen.

8.3. Der Kunde hat zum vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort bereit zu sein.

8.4. Änderungen der Fahrt, insbesondere Änderungen des Abholorts oder der Personenzahl, sind der Zentrale bzw. dem Fahrer unverzüglich mitzuteilen.

8.5. Der Kunde hat die gesetzlichen Vorschriften und berechtigten Anweisungen des Fahrers zur Sicherheit und zum ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs zu beachten.

9. Kinder, Kindersitze und besondere Beförderungsanforderungen

9.1. Besondere Anforderungen, insbesondere Kindersitze, Babyschalen, Rollstuhltransport, größere Gepäckmengen oder die Beförderung größerer Gruppen, sind bereits bei der Bestellung mitzuteilen.

9.2. Eine Beförderung mit besonderer Ausstattung kann nur durchgeführt werden, wenn ein hierfür geeignetes Fahrzeug und die erforderliche Ausstattung tatsächlich zur Verfügung stehen.

9.3. Eine bestimmte Ausstattung oder ein bestimmtes Fahrzeug wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.

10. Verspätungen und außergewöhnliche Umstände

10.1. TTH kann keine bestimmte Ankunftszeit garantieren, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.

10.2. Verzögerungen können insbesondere durch Stau, Verkehrslage, Unfälle, Baustellen, Straßensperrungen, Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, technische Störungen, vorherige Beförderungsaufträge, außergewöhnlich hohe Nachfrage oder sonstige nicht von TTH zu vertretende Umstände entstehen.

10.3. TTH haftet für solche Verzögerungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

11. Haftung von TTH

11.1. TTH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TTH, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

11.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet TTH nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TTH, soweit gesetzlich zulässig, nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

11.4. Im Übrigen ist die Haftung von TTH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

11.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.

12. Abgrenzung zwischen TTH und ausführendem Taxiunternehmen

12.1. TTH ist als Vermittlungs- und Dispositionszentrale tätig.

12.2. Das jeweils ausführende Taxiunternehmen ist für die tatsächliche Durchführung der Beförderung verantwortlich.

12.3. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung des Fahrzeugs, die tatsächliche Abholung, die Durchführung der Fahrt, die Verkehrssicherheit und das Verhalten des eingesetzten Fahrers.

12.4. TTH wird bei Problemen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten versuchen, eine geeignete Lösung oder Ersatzbeförderung zu vermitteln.

12.5. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

13. Beschwerden

13.1. Beschwerden über die Vermittlung oder Durchführung einer Fahrt können an TTH gerichtet werden.

13.2. TTH wird Beschwerden im Rahmen der eigenen Zuständigkeit prüfen und bei Beschwerden über die konkrete Beförderungsleistung gegebenenfalls das ausführende Taxiunternehmen einbeziehen.

13.3. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

14. Datenschutz

14.1. TTH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

14.2. Zur Durchführung eines Vermittlungsauftrags dürfen die hierfür erforderlichen Kundendaten an das ausführende Taxiunternehmen bzw. den eingesetzten Fahrer übermittelt werden.

14.3. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Weitergabe erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine Einwilligung besteht.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

15.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

15.3. Gegenüber Unternehmern gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von TTH als Gerichtsstand.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

16.2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

16.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden in geeigneter Form mitgeteilt und gelten nur, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.


TaxiTeam Harburg
Inh. Behzad Monajim
Schafshagenberg 18
21077 Hamburg
E-Mail: info@taxiteam-harburg.de
Web: taxiteam-harburg.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil 2

TaxiTeam Harburg – angeschlossene Taxiunternehmen

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen TaxiTeam Harburg, nachfolgend „TTH“, und selbstständigen Taxiunternehmen bzw. Taxiunternehmern, die über TTH vermittelte Beförderungsaufträge übernehmen.

1.2. Der Taxiunternehmer führt die von ihm angenommenen Beförderungsaufträge als selbstständiger Unternehmer und auf eigene Verantwortung aus.

2. Stellung der Vertragsparteien

2.1. TTH betreibt eine Vermittlungs- und Dispositionszentrale und vermittelt Beförderungsaufträge an angeschlossene Taxiunternehmen.

2.2. Zwischen TTH und dem Taxiunternehmer wird durch diese Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet.

2.3. Der Taxiunternehmer bleibt in der Organisation seines eigenen Unternehmens selbstständig.

2.4. Der Taxiunternehmer ist insbesondere selbst verantwortlich für seine gewerbliche Tätigkeit, seine Mitarbeiter und Fahrer, Fahrzeuge, Genehmigungen, Versicherungen, Steuern und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen.

3. Vermittlung von Fahraufträgen

3.1. TTH vermittelt Beförderungsaufträge nach den betrieblichen Möglichkeiten an angeschlossene Taxiunternehmen.

3.2. TTH ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Aufträgen oder einen bestimmten Umsatz zu vermitteln.

3.3. Der Taxiunternehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, angebotene Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.

3.4. Mit der Annahme eines Fahrauftrags verpflichtet sich der Taxiunternehmer, diesen ordnungsgemäß durchzuführen.

4. Verpflichtungen nach Annahme eines Fahrauftrags

4.1. Der Taxiunternehmer hat sich rechtzeitig zum angegebenen Abholort zu begeben.

4.2. Er hat die ihm übermittelten Auftragsdaten zu prüfen und erkennbare Unstimmigkeiten unverzüglich an TTH zu melden.

4.3. Kann ein angenommener Auftrag nicht durchgeführt werden, muss TTH unverzüglich informiert werden.

4.4. Eine eigenmächtige Stornierung oder Nichtdurchführung eines angenommenen Fahrauftrags ohne wichtigen Grund stellt eine Pflichtverletzung dar.

4.5. Bei einer erforderlichen Stornierung hat der Taxiunternehmer TTH unverzüglich zu informieren, damit nach Möglichkeit ein Ersatzfahrzeug vermittelt werden kann.

5. Fahrzeug und Fahrer

5.1. Der Taxiunternehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Fahrzeuge über alle erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Versicherungen verfügen.

5.2. Die Fahrzeuge müssen verkehrssicher, sauber und für die jeweilige Beförderung geeignet sein.

5.3. Der Taxiunternehmer gewährleistet, dass von ihm eingesetzte Fahrer über alle erforderlichen Erlaubnisse und Qualifikationen verfügen.

5.4. Der Taxiunternehmer trägt die Verantwortung für das Verhalten der von ihm eingesetzten Fahrer.

6. Erreichbarkeit und Kommunikation

6.1. Während der Durchführung eines angenommenen Auftrags muss der Taxiunternehmer bzw. Fahrer über die bei TTH hinterlegte Kontaktmöglichkeit erreichbar sein.

6.2. Änderungen von Telefonnummern, Fahrzeugen, Verfügbarkeiten oder sonstigen für die Vermittlung relevanten Daten sind TTH unverzüglich mitzuteilen.

6.3. Technische Probleme, Fahrzeugausfälle und sonstige Umstände, die die Durchführung eines angenommenen Auftrags beeinträchtigen, sind TTH unverzüglich mitzuteilen.

7. Kundenkontakt und Auftreten

7.1. Der Taxiunternehmer verpflichtet sich zu einem höflichen, respektvollen und professionellen Umgang mit Fahrgästen.

7.2. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die berechtigten Sicherheitsanweisungen sind einzuhalten.

7.3. Soweit TTH Werbemittel wie Visitenkarten, Quittungen oder Aufkleber zur Verfügung stellt, sind diese entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu verwenden.

8. Provision

8.1. Für die Vermittlung einer über TTH vermittelten und durch den Taxiunternehmer durchgeführten Fahrt wird eine Vermittlungsprovision von 7 % des provisionspflichtigen Fahrpreises vereinbart, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die konkrete Berechnungsgrundlage kann in einer gesonderten Provisionsvereinbarung näher bestimmt werden.

8.3. TTH stellt dem Taxiunternehmer über die angefallenen Provisionen eine entsprechende Abrechnung bzw. Rechnung zur Verfügung.

8.4. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

8.5. Der Taxiunternehmer kann TTH für die Abwicklung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

9. Verantwortlichkeit und Haftung des Taxiunternehmers

9.1. Der Taxiunternehmer ist für die von ihm übernommenen und durchgeführten Beförderungsleistungen selbst verantwortlich.

9.2. Er haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn oder von ihm eingesetzte Personen verursacht werden.

9.3. Soweit TTH aufgrund einer vom Taxiunternehmer oder dessen Fahrer schuldhaft verursachten Pflichtverletzung berechtigten Ansprüchen Dritter ausgesetzt ist, stellt der Taxiunternehmer TTH im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen frei.

9.4. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die auf einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung einer vom Taxiunternehmer angenommenen Fahrt beruhen, soweit TTH hierfür nicht selbst gesetzlich verantwortlich ist.

10. Haftung von TTH gegenüber dem Taxiunternehmer

10.1. TTH haftet gegenüber dem Taxiunternehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TTH, soweit gesetzlich zulässig, nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

10.3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

11. Kundendaten und Vertraulichkeit

11.1. Kundendaten dürfen ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der vermittelten Aufträge verwendet werden.

11.2. Eine Nutzung der Kundendaten für eigene Werbe-, Vermittlungs- oder sonstige Zwecke außerhalb der konkreten Beauftragung ist nicht zulässig, sofern hierfür keine entsprechende rechtliche Grundlage oder Einwilligung besteht.

11.3. Der Taxiunternehmer hat alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten.

12. Technische Systeme

12.1. TTH kann nicht gewährleisten, dass technische Vermittlungs- und Kommunikationssysteme jederzeit störungsfrei verfügbar sind.

12.2. Vorübergehende Ausfälle oder Störungen von App, Internet, Telekommunikationsnetzen oder technischen Dienstleistern begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Vermittlungsaufträgen.

12.3. TTH wird sich im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten um eine zeitnahe Behebung wesentlicher Störungen bemühen.

13. Vertragsdauer und Kündigung

13.1. Die Zusammenarbeit beginnt mit Annahme dieser Vereinbarung bzw. mit der Freischaltung des Taxiunternehmers für die Vermittlung.

13.2. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

13.3. Beide Parteien können die Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.

13.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.5. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

– Verlust einer erforderlichen Genehmigung oder Konzession,

– erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen,

– wiederholter Nichtdurchführung angenommener Fahraufträge,

– erheblichem Fehlverhalten gegenüber Kunden,

– unbefugter Nutzung oder Weitergabe von Kundendaten,

– nachhaltigem Zahlungsverzug,

– Wegfall wesentlicher Voraussetzungen für die Zusammenarbeit.

14. Änderungen der Vereinbarung

14.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung werden dem Taxiunternehmer in Textform mitgeteilt.

14.2. Wesentliche Änderungen der vertraglichen Hauptpflichten bedürfen einer wirksamen Vereinbarung zwischen den Parteien.

14.3. Gesetzlich erforderliche Anpassungen bleiben unberührt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2. Sofern der Taxiunternehmer Kaufmann, Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird als Gerichtsstand der Sitz von TTH vereinbart.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

16.2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

16.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

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TaxiTeam Harburg

Inh. Behzad Monajim

Schafshagenberg 18

21077 Hamburg

E-Mail: info@taxiteam-harburg.de

Web: taxiteam-harburg.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  Taxiteam Harburg Teil 2
  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Teil 2 gelten für sämtliche Dienstleistungen von Taxiteam Harburg (im Folgenden “TTH”) gegenüber Unternehmern und Fahrern, die mit TTH Taxiteam arbeiten. 

2. Vertrag

Dieser Vertrag wird zwischen Taxiteam Harburg  (“Unternehmen”) und dem Taxiunternehmer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Annahme dieses Vertrages durch den Taxiunternehmer geschlossen.

3. Begriffsbestimmungen

3.1. “Unternehmen” bezieht sich auf Taxiteam , den Anbieter des Taxi-App-Dienstes.

3.2. “Der Taxiunternehmer” bezeichnet die Person, die sich bereit erklärt hat, Beförderungsleistungen über die  Taxiteam Harburg-Plattform zu erbringen.

3.3. “Taxiteam Harburg” bezeichnet die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte mobile Anwendung und Plattform zur Verbindung von Nutzern mit Beförderungsdienstleistungen.

3.4. “Nutzer” bezeichnet Personen, die Beförderungsleistungen über die Taxiteam Harburg -Plattform anfordern und in Anspruch nehmen.

4. Beziehung zwischen den Parteien

4.1. Der Taxiunternehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Beziehung zwischen dem Taxiunternehmer und dem Unternehmen (Taxiteam Harburg) die eines unabhängigen Unternehmers ist, und nichts in diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass ein Arbeitsverhältnis, eine Partnerschaft oder eine Agenturbeziehung zwischen den Parteien entsteht.

4.2. Der Taxiunternehmer ist allein verantwortlich für den Erhalt und die Aufrechterhaltung aller notwendigen Lizenzen, Genehmigungen und Versicherungen, die für die Erbringung von Transportdienstleistungen erforderlich sind.

5. Verpflichtungen des Taxiunternehmers

5.1. Verfügbarkeit: Der Taxiunternehmer hat die Flexibilität, seinen eigenen Zeitplan und seine Verfügbarkeit für die Erbringung von Beförderungsleistungen über die  Taxiteam Harburg  Plattform zu bestimmen.

5.2. Wartung des Fahrzeugs: Der Taxiunternehmer ist dafür verantwortlich, dass das für die Erbringung von Beförderungsleistungen verwendete Fahrzeug gut gewartet und sauber ist und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

5.3. Benehmen: Der Taxiunternehmer hat sich professionell zu verhalten und den Nutzern höfliche und sichere Beförderungsdienstleistungen zu bieten.

5.4. Einhaltung: Der Taxiunternehmer muss bei der Erbringung von Transportdienstleistungen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien einhalten.

5.5. Kommunikation: Der Taxiunternehmer ist verpflichtet, eine offene Kommunikation mit dem Unternehmen (Taxiteam Harburg) aufrechtzuerhalten und unverzüglich auf alle Anfragen oder Mitteilungen des Unternehmens zu reagieren.

5.6. Der Taxiunternehmer verpflichtet sich bei der Beförderung von Fahrgästen, beim Warten auf Fahrgäste oder beim Abholen von Fahrgästen folgende Gegenstände mit sich zu führen: Taxiteam-Quittungen, Taxiteam-Visitenkarten und Taxiteam-Aufkleber, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sind.
5.7. Annahme und Ablehnung von Fahrten:
a. Der Taxiunternehmer/Fahrer hat das Recht, Fahrtanfragen anzunehmen oder abzulehnen, sobald er sie über die entsprechende App erhält.
b. Sobald eine Fahrt vom Taxiunternehmer/Fahrer angenommen wurde, ist er verpflichtet, den Fahrauftrag auszuführen, es sei denn, außergewöhnliche Umstände hindern ihn daran, dies zu tun.

5.8. Stornierung des Fahrauftrages:
a. Falls ein Taxiunternehmer/Fahrer einen von ihm angenommenen Fahrauftrag stornieren muss, ist er verpflichtet, das  Taxiteam Harburg  unverzüglich und unter Angabe eines triftigen Grundes zu informieren.
b. Sollte der Taxiunternehmer/Fahrer einen Fahrauftrag ohne triftigen Grund stornieren, kann er mit einer Geldstrafe in Höhe von zwischen 3 bis 10 EUR je nach Fall rechnen.

6. Verpflichtungen des Unternehmens  Taxiteam Harburg 

6.1. Zugang zur Plattform: Das Unternehmen ( Taxiteam Harburg) stellt dem Taxiunternehmer den Zugang zur Taxiteam Harburg  Plattform zur Verfügung, um Transportanfragen von Nutzern entgegenzunehmen.

6.2. Unterstützung: Das Unternehmen ( Taxiteam Harburg) stellt dem Taxiunternehmer die notwendige Unterstützung und Hilfe zur Verfügung, um die Erbringung der Beförderungsleistungen zu erleichtern.
6.3. Bezahlung: Das Unternehmen ( Taxiteam Harburg) stellt dem Taxiunternehmer transparente Zahlungsabrechnungen und eine rechtzeitige Auszahlung der Einnahmen aus den erbrachten Transportleistungen zur Verfügung.

6.4. Technik: Das Unternehmen  (Taxiteam Harburg ) pflegt und aktualisiert die Taxiteam Harburg  Plattform, um eine nahtlose Erfahrung sowohl für Taxiunternehmer als auch für Nutzer zu gewährleisten.

7. Beförderungsleistungen

7.1. Annahme von Aufträgen: Es liegt im Ermessen des Unternehmers, Beförderungsaufträge, die er über die  Taxiteam Harburg Plattform erhält, anzunehmen oder abzulehnen.

7.2. Sicherheit: Der Taxiunternehmers ist verpflichtet, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Fahrgäste während der Beförderung in den Vordergrund zu stellen und sich an die Verkehrsregeln und an eine sichere Fahrweise zu halten.

7.3. Bewertungssystem: Das Unternehmen  Taxiteam Harburg  kann ein Bewertungssystem einführen, mit dem die Nutzer Rückmeldungen zu den vom Taxiunternehmers erbrachten Dienstleistungen geben können.

8. Verdienst und Zahlungen
8.1. Verdienst: Der Verdienst des Taxiunternehmers für die Erbringung von Transportdienstleistungen wird auf der Grundlage der vom Unternehmen ( Taxiteam Harburg ) festgelegten Tarife und Preisstrukturen berechnet.

8.2. Der Taxiunternehmer verpflichtet sich eine Provision von 7 % jeder durchgeführten Fahrt an  Taxiteam Harburg zu zahlen. Am Ende des Monats erhält der Taxiunternehmer von Taxiteam Harburg eine Rechnung über die geschuldeten Provisionen, die er innerhalb einer Woche des Folgemonats an Taxiteam Harburg  zahlt. Das Unternehmen  Taxiteam Harburg  empfiehlt für diesen Zweck das Lastschriftverfahren.

8.3. Auszahlung von Zahlungen: Das Unternehmen (Taxiteam Harburg) zahlt den Verdienst des Taxiunternehmers über die angegebene Zahlungsmethode innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens aus.
8.4. Abzüge: Das Unternehmen ( Taxiteam Harburg ) kann von den Einkünften des Taxiunternehmers in Übereinstimmung mit den örtlichen steuerlichen und behördlichen Anforderungen Steuern, Gebühren oder Abzüge einbehalten.

9. Beendigung

9.1. Beendigung durch den Taxiunternehmer: Der Taxiunternehmer kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen Taxiteam Harburg kündigen.

9.2: Kündigungsfrist: Sie ist drei Monate. Die dreimonatige Kündigungsfrist zwischen des Taxiunternehmens  Taxiteam Harburg  und dem Taxiunternehmer bietet beiden Parteien einen angemessenen Zeitrahmen, um einen reibungslosen Übergang zu planen und gleichzeitig die Kontinuität des Dienstes zu gewährleisten.

10. Vertraulichkeit

10.1. Der Fahrer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller vom Unternehmen zur Verfügung gestellten geschützten Informationen zu wahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Versicherung

11.1. Der Fahrer erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, einen angemessenen Versicherungsschutz für das Fahrzeug, das für die Erbringung von Transportdienstleistungen verwendet wird, in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

12. Änderungen

12.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrages jederzeit zu ändern, wobei alle Änderungen dem Fahrer schriftlich mitgeteilt werden müssen.

13. Geltendes Recht

13.1. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von [Gerichtsbarkeit] und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts.

Es ist wichtig, dass beide Parteien die Bedeutung klarer und fairer Richtlinien für die Annahme und Stornierung von Fahrten erkennen, um einen reibungslosen Ablauf und die Verantwortlichkeit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diesen Vertrag zum Datum des Inkrafttretens unterzeichnet. Das kann entweder traditionell beim Unterschreiben des Vertrages erfolgen oder während der Registrierung der Taxiteam-App Fahrer.

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