Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TTH Taxiteam Harburg UG Teil 1
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Teil 1 gelten für sämtliche Dienstleistungen von TTH Taxiteam Harburg UG (im Folgenden „TTH“) gegenüber ihren Kunden
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen TTH und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde eine Dienstleistung bestellt und diese von TTH bestätigt wird. Die Bestätigung kann schriftlich per Mail oder auch mündlich erfolgen.
3. Leistungen
TTH bietet Transportdienstleistungen per Taxi innerhalb und außerhalb von Harburg an. Der Hamburger Taxitarif bestimmt den Preis über einen geeichten Taxameter. Wenn ein Festpreis ausgemacht wird, wird nur in dem gesetzlichen Rahmen ausgeführt, wie z. B. Botenfahrten und Fahrten außerhalb Hamburg.
4. Preise und Zahlung
Die Preise für die Dienstleistungen richten sich nach der aktuellen Hamburger Taxitarif. Zahlungen sind sofort nach Beendigung der Dienstleistung fällig und können bar oder per Karte erfolgen.
5. Stornierung und Änderungen
Stornierungen oder Änderungen der Bestellung müssen mindestens 1 Stunde vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt erfolgen. Bei späteren Stornierungen kann eine Gebühr erhoben werden.
6. Haftung
TTH haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden haftet TTH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. TTH übernimmt keine Haftung für Verspätungen aufgrund von Verkehrslagen oder höherer Gewalt.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Ort zu erscheinen. Der Kunde hat Schäden, die er am Fahrzeug verursacht, zu ersetzen.
8. Datenschutz
Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Abwicklung der Dienstleistungen genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer es ist zur Vertragsabwicklung notwendig.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Harburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TTH Taxiteam Harburg UG Teil 2
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Teil 2 gelten für sämtliche Dienstleistungen von TTH Taxiteam Harburg UG (im Folgenden „TTH“) gegenüber Unternehmern und Fahrern, die mit TTH Taxiteam arbeiten.
2. Vertrag
Dieser Vertrag wird zwischen TTH Taxiteam Harburg UG („Unternehmen“) und dem Taxiunternehmer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Annahme dieses Vertrages durch den Taxiunternehmer geschlossen.
3. Begriffsbestimmungen
3.1. „Unternehmen“ bezieht sich auf TTH Taxiteam UG, den Anbieter des Taxi-App-Dienstes.
3.2. „Der Taxiunternehmer“ bezeichnet die Person, die sich bereit erklärt hat, Beförderungsleistungen über die THH Taxiteam Harburg UG-Plattform zu erbringen.
3.3. „TTH Taxiteam Harburg UG“ bezeichnet die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte mobile Anwendung und Plattform zur Verbindung von Nutzern mit Beförderungsdienstleistungen.
3.4. „Nutzer“ bezeichnet Personen, die Beförderungsleistungen über die TTH Taxiteam Harburg UG-Plattform anfordern und in Anspruch nehmen.
4. Beziehung zwischen den Parteien
4.1. Der Taxiunternehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Beziehung zwischen dem Taxiunternehmer und dem Unternehmen (TTH Taxiteam Harburg UG) die eines unabhängigen Unternehmers ist, und nichts in diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass ein Arbeitsverhältnis, eine Partnerschaft oder eine Agenturbeziehung zwischen den Parteien entsteht.
4.2. Der Taxiunternehmer ist allein verantwortlich für den Erhalt und die Aufrechterhaltung aller notwendigen Lizenzen, Genehmigungen und Versicherungen, die für die Erbringung von Transportdienstleistungen erforderlich sind.
5. Verpflichtungen des Taxiunternehmers
5.1. Verfügbarkeit: Der Taxiunternehmer hat die Flexibilität, seinen eigenen Zeitplan und seine Verfügbarkeit für die Erbringung von Beförderungsleistungen über die TTH Taxiteam Harburg UG Plattform zu bestimmen.
5.2. Wartung des Fahrzeugs: Der Taxiunternehmer ist dafür verantwortlich, dass das für die Erbringung von Beförderungsleistungen verwendete Fahrzeug gut gewartet und sauber ist und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.
5.3. Benehmen: Der Taxiunternehmer hat sich professionell zu verhalten und den Nutzern höfliche und sichere Beförderungsdienstleistungen zu bieten.
5.4. Einhaltung: Der Taxiunternehmer muss bei der Erbringung von Transportdienstleistungen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien einhalten.
5.5. Kommunikation: Der Taxiunternehmer ist verpflichtet, eine offene Kommunikation mit dem Unternehmen (TTH Taxiteam Harburg UG) aufrechtzuerhalten und unverzüglich auf alle Anfragen oder Mitteilungen des Unternehmens zu reagieren.
5.6. Der Taxiunternehmer verpflichtet sich bei der Beförderung von Fahrgästen, beim Warten auf Fahrgäste oder beim Abholen von Fahrgästen folgende Gegenstände mit sich zu führen: Taxiteam-Quittungen, Taxiteam-Visitenkarten und Taxiteam-Aufkleber, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sind.
5.7. Annahme und Ablehnung von Fahrten:
a. Der Taxiunternehmer/Fahrer hat das Recht, Fahrtanfragen anzunehmen oder abzulehnen, sobald er sie über die entsprechende App erhält.
b. Sobald eine Fahrt vom Taxiunternehmer/Fahrer angenommen wurde, ist er verpflichtet, den Fahrauftrag auszuführen, es sei denn, außergewöhnliche Umstände hindern ihn daran, dies zu tun.
5.8. Stornierung des Fahrauftrages:
a. Falls ein Taxiunternehmer/Fahrer einen von ihm angenommenen Fahrauftrag stornieren muss, ist er verpflichtet, das TTH Taxiteam Harburg UG unverzüglich und unter Angabe eines triftigen Grundes zu informieren.
b. Sollte der Taxiunternehmer/Fahrer einen Fahrauftrag ohne triftigen Grund stornieren, kann er mit einer Geldstrafe in Höhe von zwischen 3 bis 10 EUR je nach Fall rechnen.
6. Verpflichtungen des Unternehmens TTH Taxiteam Harburg UG
6.1. Zugang zur Plattform: Das Unternehmen (TTH Taxiteam Harburg UG) stellt dem Taxiunternehmer den Zugang zur TTH Taxiteam Harburg UG Plattform zur Verfügung, um Transportanfragen von Nutzern entgegenzunehmen.
6.2. Unterstützung: Das Unternehmen (TTH Taxiteam Harburg UG) stellt dem Taxiunternehmer die notwendige Unterstützung und Hilfe zur Verfügung, um die Erbringung der Beförderungsleistungen zu erleichtern.
6.3. Bezahlung: Das Unternehmen (TTH Taxiteam Harburg UG) stellt dem Taxiunternehmer transparente Zahlungsabrechnungen und eine rechtzeitige Auszahlung der Einnahmen aus den erbrachten Transportleistungen zur Verfügung.
6.4. Technik: Das Unternehmen (TTH Taxiteam Harburg UG) pflegt und aktualisiert die Taxiteam Harburg UG Plattform, um eine nahtlose Erfahrung sowohl für Taxiunternehmer als auch für Nutzer zu gewährleisten.
7. Beförderungsleistungen
7.1. Annahme von Aufträgen: Es liegt im Ermessen des Unternehmers, Beförderungsaufträge, die er über die TTH Taxiteam Harburg UG-Plattform erhält, anzunehmen oder abzulehnen.
7.2. Sicherheit: Der Taxiunternehmers ist verpflichtet, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Fahrgäste während der Beförderung in den Vordergrund zu stellen und sich an die Verkehrsregeln und an eine sichere Fahrweise zu halten.
7.3. Bewertungssystem: Das Unternehmen TTH Taxiteam Harburg UG kann ein Bewertungssystem einführen, mit dem die Nutzer Rückmeldungen zu den vom Taxiunternehmers erbrachten Dienstleistungen geben können.
8. Verdienst und Zahlungen
8.1. Verdienst: Der Verdienst des Taxiunternehmers für die Erbringung von Transportdienstleistungen wird auf der Grundlage der vom Unternehmen (TTH Taxiteam Harburg UG) festgelegten Tarife und Preisstrukturen berechnet.
8.2. Der Taxiunternehmer verpflichtet sich eine Provision von 7 % jeder durchgeführten Fahrt an TTH Taxiteam Harburg UG zu zahlen. Am Ende des Monats erhält der Taxiunternehmer von TTH Taxiteam Harburg UG eine Rechnung über die geschuldeten Provisionen, die er innerhalb einer Woche des Folgemonats an TTH Taxiteam Harburg UG zahlt. Das Unternehmen TTH Taxiteam Harburg UG empfiehlt für diesen Zweck das Lastschriftverfahren.
8.3. Auszahlung von Zahlungen: Das Unternehmen (TTH Taxiteam Harburg) zahlt den Verdienst des Taxiunternehmers über die angegebene Zahlungsmethode innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens aus.
8.4. Abzüge: Das Unternehmen (TTH Taxiteam Harburg UG) kann von den Einkünften des Taxiunternehmers in Übereinstimmung mit den örtlichen steuerlichen und behördlichen Anforderungen Steuern, Gebühren oder Abzüge einbehalten.
9. Beendigung
9.1. Beendigung durch den Taxiunternehmer: Der Taxiunternehmer kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen TTH Taxiteam Harburg kündigen.
9.2: Kündigungsfrist: Sie ist drei Monate. Die dreimonatige Kündigungsfrist zwischen des Taxiunternehmens TTH Taxiteam Harburg UG und dem Taxiunternehmer bietet beiden Parteien einen angemessenen Zeitrahmen, um einen reibungslosen Übergang zu planen und gleichzeitig die Kontinuität des Dienstes zu gewährleisten.
10. Vertraulichkeit
10.1. Der Fahrer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller vom Unternehmen zur Verfügung gestellten geschützten Informationen zu wahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
11. Versicherung
11.1. Der Fahrer erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, einen angemessenen Versicherungsschutz für das Fahrzeug, das für die Erbringung von Transportdienstleistungen verwendet wird, in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
12. Änderungen
12.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrages jederzeit zu ändern, wobei alle Änderungen dem Fahrer schriftlich mitgeteilt werden müssen.
13. Geltendes Recht
13.1. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von [Gerichtsbarkeit] und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts.
Es ist wichtig, dass beide Parteien die Bedeutung klarer und fairer Richtlinien für die Annahme und Stornierung von Fahrten erkennen, um einen reibungslosen Ablauf und die Verantwortlichkeit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diesen Vertrag zum Datum des Inkrafttretens unterzeichnet. Das kann entweder traditionell beim Unterschreiben des Vertrages erfolgen oder während der Registrierung der Taxiteam-App Fahrer.